Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind wir überwiegend auf dem Gebiet des Individual-Arbeitsrechts tätig. Wir betreuen mehrere mittelständige Unternehmen, denen wir in arbeitsrechtlichen Fragen beratend im Bedarfsfalle aber auch als Prozeßvertreter zur Seite stehen.

Aus Sicht des Arbeitnehmers treten arbeitsrechtliche Probleme häufig erst bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf. Solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht ist der Arbeitnehmer häufig bereit, selbst Mißstände zu dulden, um den Bestand seines Arbeitsplatzes nicht zu gefährden. Das ändert sich grundsätzlich, sobald eine Kündigung ausgesprochen ist. Der weitaus überwiegende Teil der Kündigungen hält einer rechtlichen Überprüfung nach dem strengen Maßstab des Kündigungsschutzgesetzes nicht stand.

Das Kündigungsschutzgesetz schreibt jedoch vor, daß der Ausspruch einer sozial ungerechtfertigten Kündigung binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung durch Klage vor dem Arbeitsgericht angefochten werden muß. Das gilt auch für den Fall, daß zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch Verhandlungen stattfinden. Die verhältnismäßig kurz bemessene Frist wird daher nicht selten versäumt. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen empfiehlt es sich daher mögl ichst rasch eine Entscheidung zu treffen.

Vereinbaren Sie daher nach Erhalt einer Kündigung kurzfristig einen Besprechungstermin. Sollte die Zeit wegen Ablauf der Klagefrist drängen, können Sie uns per Telefax oder E-Mail beauftragen, vorab fristwahrend Klage zu erheben.

Die Begründung kann dann in einem weiteren Schriftsatz erfolgen, der angesichts der Hemmung der Verjährung nach einer Besprechung mit Ihnen in Ruhe gefertigt werden kann. Ist die Frist bereits verstrichen, so lohnt sich anwaltliche Beratung dennoch, denn in einigen Fällen kann erfolgreich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden.